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   BSG, 05.03.2012 - B 11 AL 120/11 B   

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https://dejure.org/2012,8330
BSG, 05.03.2012 - B 11 AL 120/11 B (https://dejure.org/2012,8330)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2012 - B 11 AL 120/11 B (https://dejure.org/2012,8330)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2012 - B 11 AL 120/11 B (https://dejure.org/2012,8330)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 05.03.2012 - B 11 AL 120/11 B
    7 Um eine Divergenz in einer den Anforderungen der genannten Vorschrift entsprechenden Weise zu bezeichnen, muss die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und einer Entscheidung des BSG andererseits aufzeigen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).

    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; stRspr).

    Hierüber ist indes im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu befinden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 mwN; stRspr).

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Arbeitnehmerkündigung - wichtiger

    Auszug aus BSG, 05.03.2012 - B 11 AL 120/11 B
    5 Gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Berufungsgerichts wendet sich der Kläger mit seiner Beschwerde und rügt als Zulassungsgrund eine Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz ) zu einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14.9.2010 (B 7 AL 33/09 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 21 RdNr 12).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus BSG, 05.03.2012 - B 11 AL 120/11 B
    Hätte sich der Kläger mit der vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 2.9.2004 - B 7 AL 18/04 R - RdNr 17 und Urteil vom 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 12 S 34) näher auseinandergesetzt, so hätte er feststellen können, dass bereits dort ausgeführt worden ist, grundsätzlich sei dem Arbeitnehmer im Interesse der Versichertengemeinschaft zuzumuten, die Kündigung abzuwarten, sofern nicht besondere Umstände vorlägen.
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Auszug aus BSG, 05.03.2012 - B 11 AL 120/11 B
    Schlüssig darzulegen ist auch, dass das angefochtene Urteil auf der Abweichung beruht (vgl ua BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.03.2012 - B 11 AL 120/11 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; stRspr).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 18/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus BSG, 05.03.2012 - B 11 AL 120/11 B
    Hätte sich der Kläger mit der vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 2.9.2004 - B 7 AL 18/04 R - RdNr 17 und Urteil vom 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 12 S 34) näher auseinandergesetzt, so hätte er feststellen können, dass bereits dort ausgeführt worden ist, grundsätzlich sei dem Arbeitnehmer im Interesse der Versichertengemeinschaft zuzumuten, die Kündigung abzuwarten, sofern nicht besondere Umstände vorlägen.
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